Unrechtmässig verschuldet | Weder ausreisen noch bleiben ist erlaubt
Unrechtmässig verschuldet
Die Zürcher Staatsanwaltschaften verhängen oft unzulässig hohe Geldstrafen für abgewiesene Asylsuchende, die täglich von 10.50 Franken Nothilfe leben. Trotz Kritik der Demokratischen Jurist*innen bleibt die Praxis bestehen. Strafen sollen aber bald durch gemeinnützige Arbeit beglichen werden können.
08.12.2025
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Weder ausreisen noch bleiben ist erlaubt
Nach einer Polizeirazzia in einem Zürcher Rückkehrzentrum erhält ein Asylsuchender einen Strafbefehl wegen rechtswidrigen Aufenthalts – obwohl er das Land laut Dublin-Verordnung gar nicht verlassen darf.
16.02.2026